DIE AGB von MCS MARKETING


Allgemeine Geschäftsbedingungen

MCS Marketing


§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen MCS Marketing (nachfolgend „MCS Marketing“) und ihren Kunden über Dienstleistungen in folgenden Bereichen:

      Social-Media-Ersteinrichtung

      Laufende Social-Media-Betreuung

      Contentstrategie und Social-Media-Strategie

      Website- und Landingpage-Analyse

      SEO-Analyse

      Google-Unternehmensprofil

      Wettbewerbsanalyse

      Meta-Ads-Beratung und Meta-Ads-Betreuung

      Social Recruiting

      Monatsreporting und Erfolgsauswertung

      allgemeine Marketingberatung, ggf. unter Einsatz KI-gestützter Werkzeuge

Der jeweils konkret vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. Vertrag (§3).

Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB. MCS Marketing schließt Verträge nicht mit Verbrauchern.


§2 Vertragsschluss

Angebote von MCS Marketing sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme des Angebots durch den Kunden (auch per E-Mail) oder durch eine gesonderte Auftragsbestätigung zustande.


§3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der zugehörigen Leistungsbeschreibung oder einem individuellen Vertrag. MCS Marketing schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. keine bestimmte Reichweite, keine bestimmte Anzahl an Anfragen, Bewerbungen oder Umsätzen).

Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind, sind nicht Vertragsbestandteil. Hierzu zählen insbesondere tägliche Betreuung sämtlicher Kanäle, Influencer-Marketing, gekaufte Reichweite oder Follower sowie aufwendige Foto- und Videoproduktionen, sofern nicht gesondert vereinbart.


§4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Logos, Bild- und Textmaterial sowie Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Freigabeprozesse werden im Angebot oder zu Projektbeginn individuell vereinbart, insbesondere hinsichtlich Reaktionszeiten für die Freigabe von Inhalten und Anzeigen. Erfolgt innerhalb der vereinbarten Frist keine Rückmeldung des Kunden, kann dies je nach Vereinbarung als Freigabe gelten.

Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen. MCS Marketing bleibt in diesem Fall zur Berechnung der vereinbarten Vergütung berechtigt, soweit die Leistungsbereitschaft auf Seiten von MCS Marketing bestand.

Für Zugangsdaten zu Plattformen, Werbekonten und Profilen (z. B. Meta Business Manager, Google-Unternehmensprofil) gilt: Die Konten und Zugänge verbleiben Eigentum des Kunden. MCS Marketing erhält ausschließlich die für die Leistungserbringung erforderlichen Rechte und behandelt alle Zugangsdaten vertraulich.


§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, gilt für laufende Leistungen folgender Regelfall:

      Rechnungsstellung jeweils im Folgemonat der Leistungserbringung

      Zahlungsziel: 8 Tage ab Rechnungsdatum

Bei Zahlungsverzug ist MCS Marketing berechtigt, die gesetzlichen Verzugsfolgen geltend zu machen.


§6 Vertragslaufzeit und Kündigung

Sofern im jeweiligen Angebot oder Vertrag nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, gilt für laufende Betreuungsleistungen folgender Regelfall:

      monatliche Vertragslaufzeit

      Kündigungsfrist: 2 Wochen zum Monatsende, wirksam für den Folgemonat

Einmalige Leistungen (z. B. Social-Media-Ersteinrichtung, Analysen, Strategieentwicklung) enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und unterliegen keiner Kündigungsfrist.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.


§7 Leistungsänderungen und Zusatzleistungen

Änderungswünsche des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder nach Auftragserteilung neu hinzukommen, können zu Mehraufwand führen. Dieser wird vorab transparent kommuniziert und gesondert berechnet, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.

Zusatzleistungen außerhalb des bestehenden Angebots (z. B. zusätzliche Kanäle, zusätzliche Beiträge, kurzfristige Sonderaktionen) werden nur nach vorheriger Abstimmung und gesonderter Vereinbarung erbracht.


§8 Projektverzögerungen

Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehen (§4), gehen nicht zulasten von MCS Marketing; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.

Verzögerungen, die im Verantwortungsbereich von MCS Marketing liegen, werden dem Kunden unverzüglich mitgeteilt; gemeinsam wird ein angepasster Zeitplan abgestimmt.


§9 Nutzungsrechte

Nutzungsrechte an den von MCS Marketing im Rahmen der Beauftragung erstellten Inhalten (Texte, Grafiken, Anzeigen u. Ä.) gehen nach vollständiger Bezahlung im vereinbarten Umfang auf den Kunden über.

Vom Kunden bereitgestelltes Material (Logos, Bilder, Texte) bleibt Eigentum des Kunden. Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte an bereitgestelltem Material verfügt, und stellt MCS Marketing von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflicht entstehen.

Rechte Dritter (z. B. Bildlizenzen, Schriftarten) bleiben unberührt.


§10 KI-gestützte Leistungen

MCS Marketing kann zur Unterstützung bei Recherche, Ideenfindung und Entwürfen KI-gestützte Werkzeuge einsetzen. Die Verantwortung für Strategie, fachliche Qualität, Kontrolle und individuelle Anpassung an das jeweilige Unternehmen verbleibt in jedem Fall bei MCS Marketing.

Sämtliche KI-gestützt erstellten Ergebnisse werden vor Verwendung fachlich geprüft und angepasst. Eine vollständige Fehlerfreiheit KI-generierter Inhalte kann nicht garantiert werden.


§11 Meta Ads

Das Werbebudget für Meta-Anzeigen (Facebook, Instagram) ist nicht Bestandteil der Vergütung von MCS Marketing, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Werbekonten verbleiben grundsätzlich im Eigentum des Kunden.

MCS Marketing prüft vor Kampagnenstart, ob Website, Landingpage und Tracking eine ausreichende Grundlage für eine erfolgreiche Kampagne bieten. Werden dabei wesentliche Schwachstellen festgestellt, die den Kampagnenerfolg voraussichtlich erheblich beeinträchtigen würden, empfiehlt MCS Marketing zunächst die notwendigen Optimierungen und schaltet die Kampagne erst nach deren Umsetzung oder nach ausdrücklicher abweichender Entscheidung des Kunden.


§12 Google-Unternehmensprofil

Optimierungen am Google-Unternehmensprofil erfolgen auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Zugänge. Eigentümer des Profils bleibt in jedem Fall der Kunde.


§13 Liefertermine

Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.


§14 Haftung

MCS Marketing haftet nach den gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MCS Marketing nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Garantie für bestimmte Rankings, Reichweiten, Leads, Bewerbungen oder Umsätze wird nicht übernommen.


§15 Vertraulichkeit

Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen diese ausschließlich im Rahmen der Vertragsdurchführung. Dies gilt auch über das Vertragsende hinaus.


§16 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt entsprechend der Datenschutzerklärung von MCS Marketing sowie den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.


§17 Referenznutzung

MCS Marketing darf den Kunden und die Zusammenarbeit nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden öffentlich als Referenz nennen oder veröffentlichen.


§18 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

MCS Marketing erbringt ihre Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (B2B-Geschäft). Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von MCS Marketing.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.



Im individuellen Angebot/Vertrag zusätzlich zu regeln

Die folgenden Punkte werden bewusst nicht pauschal in den AGB, sondern projektspezifisch im jeweiligen Angebot festgelegt:

      konkrete Leistungsbeschreibung

      Preise

      Laufzeit (falls abweichend vom Regelfall in §6)

      Reaktionszeiten und Freigabeprozess im Detail

      Ansprechpartner

      Werbebudget bei Meta Ads

      besondere Vereinbarungen